Die nächsten Urnengänge:
Datum | Beschreibung |
07.04.2019 | Abstimmung Einheitsgemeinde |
19.05.2019 | |
20.10.2019 | Nationalratswahlen
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24.11.2019 |
Urnenstandort: | Das Wahllokal befindet sich im Büro Parterre der Gemeindeverwaltung. |
Urnen Öffnungszeiten: | Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr |
Bedingungen/Voraussetzungen: | Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. |
Ab Erhalt des Zustellkuverts kann bis zum letzten Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag brieflich abgestimmt werden. | |
Brieflich abstimmen: | Kuvert vorne nicht öffnen: Das Zustellkuvert darf auf der Vorderseite nicht geöffnet werden. Der "Reissverschluss" dient dem Wahlbüro zur Entnahme des Stimmrechtsausweises. |
Zum Öffnen: Lasche auf der Rückseite "Zum Öffnen" vorsichtig aufreissen. Wahl- und Abstimmungsmaterial entnehmen. | |
Stimm-/Wahlzettel: Stimm- und Wahlmaterial ausfüllen und in das Fach ohne Sichtfenster legen. | |
Stimmrechtsausweis: Den Stimmrechtsausweis unterschreiben und in das Fach mit Sichtfenster stecken. Prüfen Sie, ob die Adresse der Gemeindeverwaltung im Fenster ersichtlich ist. Zustellkuvert zukleben. | |
Ungültige Stimmabgabe: | - Ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benutzt wird. |
- Die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt. | |
- Das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält. | |
- Das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist. | |
- Zu spät abgeschickt worden ist. | |
Abgabe: | Das Zustellkuvert in den blauen Wahl- und Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde einwerfen. Bei Postaufgabe ist das Zustellkuvert zu frankieren und bis spätestens Dienstag vor dem Urnengang der Post zu übergeben. |